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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Konzept-DentalCare **Konzept-DentalCare** Inhaber: Mads Janssen Rütgerweg 5 22763 Hamburg --- ## § 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln abschließend sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Konzept-DentalCare – Inhaber Mads Janssen – (im Folgenden „Agentur") und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde"), der gemäß § 14 BGB Unternehmer ist, mithin eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. (3) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. ## § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Die Agentur erbringt insbesondere die Konzeption, Implementierung und Durchführung von digitalen Marketingstrategien, Recruitingmaßnahmen, Branding- und Content-Produktionen sowie Online-Werbekampagnen für Zahnarztpraxen und vergleichbare Einrichtungen. (2) Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise Einzelvertrag, welcher Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist. (3) Die Agentur schuldet eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere hinsichtlich der Generierung von Patientenanfragen, Bewerbungen, Behandlungsabschlüssen oder eines bestimmten Umsatzes, wird – vorbehaltlich ausdrücklich gewährter Garantien nach § 7 – nicht geschuldet. (4) Die Agentur behält sich vor, Teilleistungen nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Kunden bedarf. ## § 3 Vertragsschluss (1) Der Vertragsschluss erfolgt durch elektronische Annahme des Angebots über Lexware/Lexoffice oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform seitens der Agentur. (2) Mit Abschluss des Vertrages sichert der Kunde rechtsverbindlich zu, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein; die Agentur ist berechtigt, entsprechende Nachweise einzufordern. ## § 4 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. (2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB). (3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn: a) der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt; b) der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt; c) die Agentur ihre Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund dauerhafter Sperren durch Drittplattformen (insb. Meta Platforms Ireland Ltd.), die nicht von der Agentur zu vertreten sind, dauerhaft einstellen muss. (4) Sofern im Einzelvertrag eine automatische Verlängerungsklausel vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit um die dort genannte Laufzeit, wenn keine Partei den Vertrag spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf in Textform kündigt. ## § 5 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug (1) Sämtliche vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Vergütung wird, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. (3) Das Werbebudget für Kampagnen auf Drittplattformen (insbesondere Meta Platforms Ireland Ltd. für Facebook und Instagram) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung und wird vom Kunden unmittelbar an den jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt. (4) Der Kunde kommt automatisch in Zahlungsverzug, wenn er den fälligen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsstellung vollständig ausgleicht (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). (5) Während des Verzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. (6) Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungspflichten vollständig nachgekommen ist. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt. ## § 6 Werbebudget und Drittplattformen (1) Der Kunde trägt das Werbebudget für alle geschalteten Kampagnen in voller Höhe selbst und entrichtet dieses unmittelbar an die jeweilige Plattform (insbesondere Meta Platforms Ireland Ltd.). (2) Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Kampagnenlaufzeit ein funktionsfähiges Werbekonto sowie eine gültige Zahlungsmethode (insbesondere eine gültige und nicht gesperrte Kreditkarte oder ein vergleichbares Zahlungsmittel) bei der jeweiligen Plattform zu unterhalten. (3) Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Ausfälle der Drittplattformen, insbesondere für: a) Sperrungen oder Einschränkungen von Werbekonten, Facebook-Seiten oder Instagram-Profilen des Kunden; b) Ablehnung oder nachträgliche Deaktivierung einzelner Werbeanzeigen durch die Plattform; c) Algorithmus-Änderungen, Änderungen der Werbe- oder Nutzungsrichtlinien; d) technische Ausfälle oder Verzögerungen der Plattform. (4) Werden Werbekampagnen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt geschaltet (insbesondere bei fehlendem Werbebudget, gesperrten Zahlungsmitteln, fehlerhaften oder nicht erteilten Kontozugängen, fehlenden Freigaben oder Sperrmeldungen aufgrund von Handlungen des Kunden), bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur in voller Höhe bestehen. ## § 7 Garantieleistungen ### 7.1 Allgemeines (1) Die Agentur schuldet grundsätzlich keinen konkreten Erfolg (§ 2 Abs. 3). Abweichend hiervon kann im Einzelvertrag eine freiwillige, vertraglich vereinbarte Garantie gewährt werden. (2) Die konkrete Ausgestaltung der Garantie (Art, Höhe und Gegenstand) richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Garantieformen gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Garantieform geregelt. (3) Der Garantiezeitraum beginnt – soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt – mit dem Tag der erstmaligen Schaltung der Werbeanzeigen auf den Meta-Plattformen (Kampagnenstart). (4) Weitergehende Ansprüche des Kunden aus den Garantien, insbesondere auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. ### 7.2 Allgemeine Voraussetzungen aller Garantien Damit eine im Einzelvertrag vereinbarte Garantie greift, müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Andernfalls entfällt der Garantieanspruch vollständig. (1) **Werbebudget:** Der Kunde stellt während des gesamten Garantiezeitraums ein Tagesbudget von mindestens 50,00 € auf der jeweiligen Werbeplattform bereit und sorgt dafür, dass dieses ohne Unterbrechung abgebucht werden kann. (2) **Technische Voraussetzungen:** Der Kunde stellt sicher, dass während des gesamten Garantiezeitraums ein funktionsfähiges Werbekonto, eine nicht gesperrte Zahlungsmethode und sämtliche für die Kampagnenschaltung erforderlichen Konto- und Plattformzugänge vollständig und fehlerfrei zur Verfügung stehen. (3) **Updategespräche:** Der Kunde nimmt im ersten Monat nach Kampagnenstart an wöchentlichen Updategesprächen mit der Agentur pünktlich und persönlich teil. Versäumt der Kunde ein solches Gespräch im Garantiezeitraum ohne vorherige Absage mit angemessener Vorlaufzeit, 7 Tage und liefert einen realistischen Ersatztermin, innerhalb drei Werktagen, entfällt die Garantie. (4) **Zahlungsdisziplin:** Der Kunde leistet sämtliche während der Vertragslaufzeit fällig werdenden Zahlungen vollständig und fristgerecht. Bereits ein einziger Zahlungsverzug des Kunden führt zum vollständigen Entfall der Garantie. (5) **Mitwirkung:** Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten gemäß § 8 dieser AGB vollständig und fristgerecht. (6) **Kampagnenstart:** Der Kampagnenstart erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Medientag bzw. nach Freigabe der erforderlichen Werbematerialien durch den Kunden. Verzögert sich der Kampagnenstart aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, entfällt die Garantie. (7) **Nachweis:** Der Kunde legt der Agentur auf Verlangen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablauf des Garantiezeitraums eine Dokumentation in anonymisierter oder pseudonymisierter Form über den Status aller generierten Anfragen und deren weiteren Verlauf vor. Kommt der Kunde dieser Nachweispflicht nicht fristgerecht nach, entfällt der Garantieanspruch.
### 7.3 Umsatzgarantie (Wunschpatientengewinnung) (1) Sofern im Einzelvertrag eine Umsatzgarantie vereinbart ist, gilt zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nach § 7.2 Folgendes: (2) Mehrumsatz: Als Mehrumsatz im Sinne der Garantie gilt die Summe der Auftragsvolumina aus Heil- und Kostenplänen (HKP) oder vergleichbaren verbindlichen Behandlungsvereinbarungen über die im Einzelvertrag definierte Wunschpatientenbehandlung, die innerhalb des Garantiezeitraums von Patienten unterzeichnet werden, die nachweislich über eine qualifizierte Patientenanfrage im Sinne von Absatz 3 in die Praxis gelangt sind. Maßgeblich ist ausdrücklich das durch Unterschrift verbindlich zustande gekommene Auftragsvolumen, nicht der tatsächliche Zahlungseingang auf dem Konto des Kunden. Diese Unterscheidung ist erforderlich, da der tatsächliche Zahlungseingang von Faktoren abhängt, auf die weder die Agentur noch der Kunde unmittelbar Einfluss haben – insbesondere von Zahlungszeitpunkten gesetzlicher Krankenkassen, privater Zahnzusatzversicherungen, von Factoring-Dienstleistern oder von individuellen Ratenzahlungsvereinbarungen mit Patienten. (3) **Qualifizierte Patientenanfrage:** Eine qualifizierte Patientenanfrage liegt vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: a) vollständige Beantwortung des von der Agentur bereitgestellten Vorqualifizierungsformulars; b) Bestätigung des Anfragenden im Formular, dass die für die angebotene Behandlung erforderliche monatliche finanzielle Investition aufgebracht werden kann; c) Hinterlassen technisch funktionsfähiger Kontaktdaten. Als technisch funktionsfähig gelten Telefon- oder WhatsApp-Nummern, unter denen der Anfragende telefonisch oder per Nachricht erreicht werden kann (die Rufannahme durch eine Mailbox steht der Funktionsfähigkeit nicht entgegen), sowie E-Mail-Adressen, an die Nachrichten ohne Fehlermeldung zugestellt werden können. (4) Abschlussquote und Wunschpatientenbehandlung: Die im Einzelvertrag vereinbarte Abschlussquote (in der Regel mindestens 20 %) berechnet sich als Quotient aus der Anzahl der im Garantiezeitraum in Behandlung genommenen Wunschpatienten (Zähler) und der Anzahl der im Garantiezeitraum generierten qualifizierten Patientenanfragen (Nenner), multipliziert mit 100. Als „in Behandlung genommener Wunschpatient" gilt ausschließlich ein Patient, mit dem ein Heil- und Kostenplan oder eine vergleichbare verbindliche Behandlungsvereinbarung über die im Einzelvertrag definierte Wunschpatientenbehandlung (beispielsweise „feste Zähne an einem Tag", Implantatversorgung, Veneers, umfassende ästhetische oder prothetische Sanierung) unterzeichnet wurde. Das Auftragsvolumen einer solchen Wunschpatientenbehandlung muss mindestens 5.000 € netto betragen, sofern im Einzelvertrag kein anderes Mindestvolumen vereinbart ist. Behandlungsvereinbarungen, die sich auf andere, insbesondere geringerwertige Leistungen beziehen (z. B. Prophylaxe, Einzelfüllungen, kleinere prothetische Leistungen unterhalb des vereinbarten Mindestvolumens), werden bei der Berechnung der Abschlussquote und des Mehrumsatzes nicht berücksichtigt. Dies berücksichtigt, dass die Kampagnen gezielt auf die Gewinnung von Patienten für die im Einzelvertrag definierte hochwertige Wunschpatientenbehandlung ausgerichtet sind. Die Entscheidung, einem Patienten eine geringerwertige Alternativbehandlung anzubieten, liegt allein in der Verantwortung des Kunden und kann nicht zu Lasten der Agentur gehen. Die im Einzelvertrag vereinbarte Abschlussquote orientiert sich am Referenzwert der schwächsten in der Vergangenheit durch die Agentur begleiteten Kundenprojekte und stellt einen realistischen Mindestwert dar. Die Quote berücksichtigt, dass die telefonische Kontaktaufnahme mit den qualifizierten Anfragen, die Terminvergabe, die Beratung sowie die tatsächliche Überführung in einen unterzeichneten Heil- und Kostenplan ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegen. Die Agentur hat auf diese Prozessschritte keinen Einfluss. Die im Einzelvertrag vereinbarte Abschlussquote orientiert sich am Referenzwert der schwächsten in der Vergangenheit durch die Agentur begleiteten Kundenprojekte und stellt einen realistischen Mindestwert dar. Die Quote berücksichtigt, dass die telefonische Kontaktaufnahme mit den qualifizierten Anfragen, die Terminvergabe, die Beratung sowie die tatsächliche Überführung in einen unterzeichneten Heil- und Kostenplan ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegen. Die Agentur hat auf diese Prozessschritte keinen Einfluss. (5) **Rechtsfolge:** Liegen die Voraussetzungen der Garantie vor und wird der im Einzelvertrag vereinbarte Mehrumsatz im Garantiezeitraum nicht erreicht, erstattet die Agentur dem Kunden die bis dahin gezahlte Dienstleistungsvergütung binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Ablauf des Garantiezeitraums. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das direkt an Meta Platforms Ireland Ltd. oder andere Drittplattformen gezahlte Werbebudget ist von der Rückerstattung ausgeschlossen. ### 7.4 Anfragen- und Bewerbungsgarantie (1) Sofern im Einzelvertrag eine Garantie über eine Mindestanzahl qualifizierter Patientenanfragen oder Bewerbungen innerhalb der ersten 30 Tage nach Kampagnenstart vereinbart ist, gilt zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nach § 7.2 Folgendes: (2) **Qualifizierte Anfrage bzw. Bewerbung:** Als qualifiziert gilt eine Anfrage oder Bewerbung, die die im Einzelvertrag beziehungsweise im Vorqualifizierungsformular festgelegten Kriterien erfüllt, insbesondere die vollständige Beantwortung des Formulars und das Hinterlassen technisch funktionsfähiger Kontaktdaten im Sinne von § 7.3 Abs. 3 lit. c. (3) **Rechtsfolge:** Werden im Garantiezeitraum nicht mindestens die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl qualifizierter Anfragen beziehungsweise Bewerbungen generiert, erstattet die Agentur dem Kunden die bis dahin gezahlte Dienstleistungsvergütung vollständig zurück. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Werbebudget ist von der Rückerstattung ausgeschlossen. ### 7.5 Stellenbesetzungsgarantie (PraxisTeam Excellence) (1) Sofern im Einzelvertrag eine Stellenbesetzungsgarantie vereinbart ist, gilt zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nach § 7.2 Folgendes: (2) **Rechtsfolge:** Wird die im Einzelvertrag benannte Stelle innerhalb der dort genannten Frist (in der Regel 120 Kalendertage ab Kampagnenstart) nicht besetzt, setzt die Agentur die Zusammenarbeit ohne weitere Dienstleistungsvergütung fort, bis die Stelle besetzt ist. Das Werbebudget ist vom Kunden weiterhin direkt an die jeweilige Plattform zu entrichten. (3) **Besetzung:** Als Stellenbesetzung gilt der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer durch die Kampagne generierten qualifizierten Bewerbung. Lehnt der Kunde geeignete Bewerbungen, die den im Vorfeld definierten Kriterien entsprechen, ohne sachlichen Grund ab, entfällt die Garantie. ### 7.6 Entfall der Garantie Unabhängig von der jeweiligen Garantieform entfällt der Garantieanspruch vollständig, wenn eine der in § 7.2 genannten allgemeinen Voraussetzungen, eine der in § 7.3 bis § 7.5 genannten speziellen Voraussetzungen oder eine Mitwirkungspflicht nach § 8 nicht erfüllt wird. Eine teilweise oder anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen. ## § 8 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Daten, Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig, rechtzeitig und auf eigene Kosten bereitzustellen. (2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu: a) qualifizierte Patientenanfragen oder Bewerbungen innerhalb von 12 Stunden (werktags) nach Eingang zurückzurufen oder anderweitig zu kontaktieren; b) Beratungs-, Behandlungs- oder Vorstellungstermine innerhalb von maximal 14 Kalendertagen anzubieten; c) von der Agentur vorgelegte Werbematerialien (Anzeigen, Landingpages, Funnel, Texte, Videos) innerhalb von 2 Werktagen nach Vorlage freizugeben oder konkrete Änderungswünsche zu übermitteln; d) die Anfragen bzw. Bewerbungen im bereitgestellten Dashboard / Management-System lückenlos zu pflegen (Status, Termin, Abschluss); falls das nicht geschieht, verfällt der Garantieanspruch. e) die notwendigen personellen und zeitlichen Kapazitäten zur Beratung, Behandlung bzw. zum Bewerbungsprozess bereitzustellen; f) im ersten Monat nach Kampagnenstart an wöchentlichen Updategesprächen mit der Agentur teilzunehmen; g) ein funktionsfähiges Werbekonto und eine gültige Zahlungsmethode auf den genutzten Drittplattformen dauerhaft zu unterhalten. (3) Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend; etwaige Mehrkosten trägt der Kunde. Ein Entfall der Garantie nach § 7 bleibt hiervon unberührt. ## § 9 Verantwortlichkeit für Werbeinhalte (Heilmittelwerbegesetz) (1) Der Kunde ist als Betreiber der beworbenen Praxis oder Einrichtung rechtlich verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher berufsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und insbesondere heilmittelwerberechtlicher Vorgaben (HWG). (2) Die Agentur wirkt auf eine rechtskonforme Gestaltung der Werbeinhalte hin, übernimmt jedoch keine Gewähr für die abschließende rechtliche Zulässigkeit einzelner Werbeaussagen. Die Freigabe der Werbematerialien durch den Kunden gilt zugleich als Bestätigung, dass der Kunde die Materialien geprüft hat und ihre Veröffentlichung für rechtlich zulässig hält. (3) Macht ein Dritter gegenüber der Agentur Ansprüche wegen der inhaltlichen Gestaltung der Werbung geltend (insb. aus HWG, UWG, berufsrechtlichen Vorschriften), stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen derartigen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei. ## § 10 Haftung (1) Die Agentur haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. (3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibenden Umsatz, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (4) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus Entscheidungen, Maßnahmen oder Ausfällen von Drittplattformen (insbesondere Meta Platforms Ireland Ltd.) resultieren, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen. (5) Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. ## § 11 Nutzungsrechte (1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalte, insbesondere Anzeigen, Landingpages, Funnel, Fotos, Videos, Texte und Strategiekonzepte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. (2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der erstellten Inhalte für eigene Marketingzwecke. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte oder die Vergabe von Unterlizenzen bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. (3) Die Agentur ist berechtigt, sämtliches im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Bild-, Video- und Textmaterial sowie die Tatsache der Zusammenarbeit selbst (einschließlich des Kundenlogos und anonymisierter Ergebniskennzahlen) zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Marketingzwecke, insbesondere zur Darstellung als Referenzprojekt, zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung in Textform widersprechen; ein solcher Widerspruch gilt ab dem Zeitpunkt seines Zugangs und wirkt nur für die Zukunft. (4) Der Kunde räumt der Agentur und den für die Kampagnenschaltung genutzten Drittplattformen (insbesondere Meta Platforms Ireland Ltd.) die für die Schaltung der Werbeanzeigen erforderlichen Nutzungsrechte an sämtlichen bereitgestellten und erstellten Medien ein. ## § 12 Geheimhaltung (1) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit aller nicht offenkundigen Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Patientendaten, Bewerberdaten, Umsatzzahlen und interne Prozesse, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden. (2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. (3) Als vertraulich gelten nicht Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben offengelegt werden müssen. ## § 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (1) Die Parteien beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). (2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Patienten- oder Bewerberdaten aus Vorqualifizierungsformularen und Dashboards), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages wird. (3) Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung durch die Agentur ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://konzeptdentalcare.de/legal. ## § 14 Abwerbeverbot (1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, zu beschäftigen oder zu beauftragen, es sei denn, die Agentur stimmt dem in Textform ausdrücklich zu. (2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Brutto-Jahresvergütung des betroffenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 15.000 €, an die Agentur zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. ## § 15 Höhere Gewalt (1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Agentur an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung hindern, entbinden sie für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie unvorhersehbare und nicht zu vertretende dauerhafte Ausfälle oder Sperrungen von Drittplattformen. (2) Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. ## § 16 Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306 BGB). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. --- **Stand: April 2026**